In Deutschland existiert ein Landeshundegesetz, dieses stuft pauschal einige Rassen als gefährlich ein und versieht diese mit einer Maulkorb- und Leinenpflicht.
In NRW können Hundehalter mit ihren Hunden einen sogenannten Wesenstest bzw. eine Verhaltensprüfung absolvieren, dieser ist auf freiwilliger Basis und entbindet den Halter und seinen Hund nach Bestehen von der Maulkorb-/Leinenpflicht.
Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW ) nehmen wir den Wesenstest ab.
Die Roki-Dogs testen folgende Rassen:
§10 LHundG: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen.
Gut zu Wissen: „Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Verhaltensprüfung von der für den Hundehalter zuständigen Behörde (Veterinäramt) abgenommen werden.
Bei der Verhaltensprüfung/Wesenstest wird der Gehorsam deines Hundes sowie sein Verhalten gegenüber fremden Personen und anderen Hunden in alltagstypischen Situationen überprüft.
Für die Befreiung vom Maulkorb muss dein Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen.
Er darf auf Provokationen zwar reagieren, muss aber jederzeit unter Kontrolle gehalten und schnell wieder beruhigt werden können.
Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss dein Hund ohne Leine in der Freifolge deinen Aufforderungen Folge leisten und diese zügig und zeitnah umsetzen.